Ablauf der eu-Registrierung

Geplante Einführung der '.eu'-Registry – Aktualisierung April 2005

In den ersten drei Monaten des Jahres 2005 verzeichnete Register EU Domain Namess geplante Einführung der „.eu“-Domain bedeutende Fortschritte.

  • Das ICANN-Direktorium genehmigte die Delegation der .eu-TLD.  Die Entscheidung des Direktoriums bereitet die Eintragung von .eu in die Internet-Root-Zone durch IANA (The Internet Assigned Numbers Authority) vor. Dies wird voraussichtlich nicht länger als 10 Tage beanspruchen.  „Die Eintragung von .eu in die Root-Zone bedeutet grünes Licht für die .eu-Einführung“, sagte der Hauptgeschäftsführer von Register EU Domain Names, Marc van Wesemael.
  • Register EU Domain Names ernannte PriceWaterhouseCoopers zur Validierung früherer Rechte von Antragstellern während der .eu-Sunrise-Period.
  • Register EU Domain Names gab bekannt, das in Prag ansässige Schiedsgericht als Schlichtungsstelle für Streitigkeiten um .eu-Domains benannt zu haben (Alternative Dispute Resolutionoder ADR).

Vor kurzem veröffentlichte Register EU Domain Names den folgenden aktualisierten Zeitplan für den Rest des Jahres 2005:

 

Ende Mai 2005

Veröffentlichung der Registrierungsstellenvereinbarung, Beginn der Akkreditierung von .eu-Registrierungsstellen und Veröffentlichung einer Liste auf der Website

fortlaufend

Veröffentlichung von Stellenbeschreibungen und erste Personaleinstellungen

Juni 2005

Veröffentlichung des Kommentierungsvorschlags der .eu-Registrierungsrichtlinie

fortlaufend

Entwicklung der Website, um alle Schlüsselinformationen in sämtlichen offiziellen EU-Sprachen zur Verfügung zu stellen

Aug/Sept 2005

Veröffentlichung der Allgemeinen Registrierungsbedingungen in offiziellen EU-Sprachen (einschließlich ADR-Regelungen)

Aug/Sept 2005

Verfügbarkeit der Registrierungssoftware für Tests der Registrierungsstellen

4. Quartal 2005

Beginn der Phase 1 der Sunrise Period (Körperschaften des öffentlichen Rechts und Markeninhaber können entsprechende Namen beantragen)

Beginn der Sunrise Period + 2 Monate

Beginn der Phase 2 der Sunrise Period (in Phase 1 berechtigte Personen sowie Inhaber sonstiger nach nationalem Recht eines Mitgliedstaats anerkannter Rechte können entsprechende Namen beantragen)

Beginn der Sunrise Period + 4 Monate

Abschluss der Sunrise Period und Möglichkeit der Registrierung in der Reihenfolge der Beantragung (First-come-first-serve)
Validierung in der Sunrise Period beantragter Domains dauert bis zum Abschluss dieser Aufgabe an

 

Die jüngste Ankündigung der Einzelheiten zu den zwei Sunrise-Zeiträumen stellt einen hervorragenden Zeitpunkt zur  Übermittlung Ihrer .eu-Vorregistrierungen über Register EU Domain Names ab. Dafür fallen keinerlei Gebühren an und Sie werden stets über die Entwicklungen dieser kritischen Eröffnungsphase des .eu-Registrierungsprozesses auf dem Laufenden gehalten. Dadurch steht Ihnen auch ausreichend Zeit zur Verfügung, um die zur Unterstützung Ihres Domainantrags notwendigen Registrierungsdokumente zusammenzustellen. Rufen Sie einfach Register EU Domain Names auf, wählen Sie „.eu Vorregistrierung“ und melden Sie sich an.

Allgemeine „.eu“-Registrierungsvoraussetzungen

Die EG-Verordnung Nr. 733/2002 sagt aus, dass lediglich die folgenden Unternehmen, Organisationen und natürlichen Personen zur Registrierung einer .eu-Domain berechtigt sind:

  • Unternehmen, die ihren satzungsmäßigen Sitz, ihre Hauptverwaltung oder Hauptniederlassung innerhalb der Europäischen Union aufweisen,
  • in der Europäischen Union niedergelassene Organisationen unbeschadet der Anwendung nationaler Rechtsvorschriften oder
  • natürliche Personen mit Wohnsitz innerhalb der Europäischen Gemeinschaft.

„.eu“-Registrierungsvoraussetzungen - Sunrise Period

Die Sunrise Period besteht aus zwei aufeinanderfolgenden, jeweils zwei Monate umfassenden Zeiträumen.

Während Phase 1 können lediglich die folgenden Domains durch die jeweils betroffenen Körperschaften des öffentlichen Rechts oder Markeninhaber beantragt werden:

  • die vollständige Bezeichnung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts
  • die Abkürzung, unter der eine Körperschaft des öffentlichen Rechts bekannt ist
  • das durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts verwaltete Gebiet
  • eingetragene nationale oder Gemeinschaftsmarken


Während Phase 2 können Domains beantragt werden, die exakt den folgenden Bezeichnungen entsprechen:

  • für Phase 1 genannte Bezeichnungen
  • sonstige nach nationalem Recht eines Mitgliedsstaates geschützte Rechte, wo diese die folgende Bedeutung aufweisen:
  • Firmennamen
  • Geschäftsbezeichnungen
  • unterscheidbare Titel geschützter literarischer oder künstlerischer Werke
  • nicht eingetragene Marken
  • durch die betroffenen Parteien verwendete Handelsbezeichnungen

Praktische Einzelheiten zur Sunrise Period

Es stehen eine Reihe alternativer Möglichkeiten zur Vorbereitung der Registrierung einer .eu-Domain zur Verfügung.

Fall 1

Falls Ihr Unternehmen oder Ihre Organisation in einem der 25 EU-Mitgliedsländer eingetragen ist und Sie über eine offizielle eingetragene Marke in einem oder mehreren EU-Mitgliedstaaten verfügen, können Sie eine .eu-Domain während der ersten Sunrise Period beantragen.

Fall 2

Falls Ihr Unternehmen oder Ihre Organisation in KEINEM der 25 EU-Mitgliedsländer eingetragen ist, Sie jedoch über eine offizielle eingetragene Marke in einem oder mehreren EU-Mitgliedstaaten verfügen, können Sie eine .eu-Domain trotzdem während der ersten Sunrise Period beantragen. Sie benötigen dazu jedoch eine Firmenadresse in der EU.

Fall 3

Sie sind sich über den Status Ihrer Marken nicht sicher oder verfügen über keine Marken in einem der EU-Mitgliedstaaten. Register EU Domain Names wird bald eine Reihe neuer Dienstleistungen ankündigen, um Kunden bei der Vorbereitung der Phase 1 zu unterstützen. Bitte rufen Sie diese Seite regelmäßig auf, um weitere Einzelheiten zu erhalten, bzw. Registrieren Sie sich für den Newsletter.

Sunrise-Vorraussetzungen

Ab dem Start der ersten Sunrise Period dürfen alle zugelassenen Registrierungsunternehmen Anträge auf Domainregistrierungen übermitteln, falls entsprechende Markeninformationen zur Verfügung stehen. Es wird ein Zeitscheibenverfahren verwendet werden, um sicherzustellen, dass jedes Registrierungsunternehmen gleiche Chancen bei der Übermittlung der Registrierungsanträge besitzt.

Angesichts der Bedeutung der Sunrise Period wird Register EU Domain Names eine Dienstleistung für Unternehmen anbieten, die den Registrierungsstatus ihrer bestehenden europäischen oder nationalen Marken überprüfen möchten bzw. eine erstmalige Registrierung einer Marke beabsichtigen. Dadurch werden diese Unternehmen in die Lage versetzt, ihre .eu-Domain während der ersten Sunrise Period zu registrieren. Rufen Sie Register EU Domain Names auf und informieren Sie sich bei Zeit.

Zögern Sie jedoch nicht zu lange. Die Registrierung einer Marke beansprucht mehrere Monate. Stellen Sie auf jeden Fall sicher, Ihre .eu-Domain über Register EU Domain Names zu registrieren, um Ihre Platzierung unter den ersten Anträgen zu sichern.

Alle durch Register EU Domain Names erhaltenen Registrierungsanträge werden mit einem Zeitstempel versehen und in der Register EU Domain Names-Sunrise-Datenbank gespeichert. Die Validierungsstelle wird über den erhaltenen Antrag informiert und überprüft die Gültigkeit der auf Basis einer Marke beantragten Registrierung (Sunrise Phase 1) oder der Registrierungen von Unternehmen oder natürlichen Personen (Phase 2). Falls keine angemessenen beglaubigten Kopien des Belegmaterials eingereicht wurden, wird der Antragsteller aufgefordert, diese innerhalb von 40 Tagen nach Antragsstellung nachzureichen.

Der Status aller durch Register EU Domain Names erhaltenen Anträge wird in der Register EU Domain Names-Sunrise-Datenbank angezeigt. Dadurch kann jeder Antragsteller den Status seines Antrags und seine Positionierung im Vergleich zu sonstigen Personen erkennen, die dieselbe Domain beantragt haben.

Die Anträge werden nach dem Zeitpunkt des Antragseingangs bei Register EU Domain Names sortiert und solange als offen angezeigt, bis entweder die notwendigen Dokumente übermittelt und genehmigt wurden oder die 40-Tages-Frist bis zu deren Übermittlung verstrichen ist. Falls die notwendigen Dokumente rechtzeitig eingereicht und durch die Validierungsstelle bestätigt werden, wird der Antrag als genehmigt angezeigt und alle sonstigen offenen Anträge für dieselbe Domain werden automatisch gelöscht.

Gegen die Zuweisung einer bestimmten Domain kann dann innerhalb von 30 Tagen durch Einreichung eines ADR-Antrags (Alternative Dispute Resolution) Einspruch eingelegt werden.

Ein ähnliches Verfahren besteht für die zweite Sunrise Period. Anträge auf Basis von Marken können dann weiterhin übermittelt werden, werden jedoch gegenüber Anträgen auf Basis eingetragener Firmenbezeichnungen oder Namen natürlicher Personen nicht mehr bevorzugt.

Aus den obigen Ausführungen ergibt sich, dass es sich bei den zwei Sunrise Periods um einen zweistufigen Anmeldeprozesses handelt. Der erste Zeitraum ist ein Validierungsverfahren, für das eine angemessene Gebühr zu entrichten ist. Sobald ein Antrag überprüft und genehmigt wurde, ist eine zusätzliche Registrierungsgebühr zu entrichten.

Es ist zu beachten, dass sich der Vorrang eines Antrags in allen Fällen durch den Zeitpunkt ergibt, an dem der Antrag bei Register EU Domain Names eingeht. Die „First-come-first-served“-Regelung wird angewendet.

Vollständige Einzelheiten über die Voraussetzungen der Sunrise Period werden durch Register EU Domain Names im Laufe des Sommers veröffentlicht. 

 

Rufen Sie die Register EU Domain Names-Website (Register EU Domain Names) regelmäßig auf, um weitere Informationen zu erhalten, oder abonnieren Sie unseren Newsletter.